Detektiv

Detektive in der Presse

Detektiv Oberösterreich: betrogene Ehefrau zahlt bei Scheidung Detektivkosten selbst

Scheidungen sind für Detektive ein lohnendes Geschäft. Immer öfter wird diese Art der Dienstleistung in Anspruch genommen. Das Gewerbe des Detektiven ist somit ein äusserst blühender Geschäftszweig.

Nun gibt es ein interessantes Urteil des Obersten Gerichtshofes für alle jene, die gerne ihren Ehepartner durch einen Detektiven überwachen lassen möchten. In einem Fall muss eine betrogene Ehefrau einen Teil der Detektivkosten nun selber zahlen, nachdem sie einen Detektiven auf ihren untreuen Ehemann angesetzt hatte.

Das Ergebnis des Detektiven sollte als Trumpf im Scheidungsverfahren dienen. Doch dafür muss die Frau nun auch selbst tief in die Tasche greifen. Einen Teil davon muss sie nämlich selber zahlen.

Die Aussage von einem Detektiv hat vor Gericht einen besonderen Stellenwert und deshalb viel Gewicht. Wer nun die Rechnung bezahlen muss, entscheidet der Scheidungsrichter. In der Regel kommen drei Möglichkeiten in Frage: Auftraggeber, Ehebrecher oder Nebenbuhler. In letzter Zeit kommt es aber immer öfter vor dass die Nebenbuhler die gesamte Rechnung zu zahlen haben. Im oberösterreichischen Fall musste dies zu einem Teil aber noch die Auftraggeberin tun.

Detektivrechungen können schon mal die 4.000 Euro Grenze überschreiten. Detektiv zu sein ist eben ein lohnendes Geschäft.


Detektiv aus Linz als wichtiger Entlastungszeuge

In Oberösterreich fungiert ein Detektiv aus Linz als letzter Rettungsanker für einen ehemaligen Obmann eines karitativen Vereines. Der ehemalige Amtsinhaber wird vor Gericht beschuldigt seine hohe Position als Schlepper schändlich missbraucht zu haben. Bereits vor zwei Jahren ist er zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Angeblich hätte er 27 südosteuropäischen Personen illegal die Einreise nach [...]

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